Fischerprüfung
Informationen zur Sportfischerprüfung
„Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeins sein,
der von der zuständigen Gemeinde ausgestellt wird. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt
werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen
erfolgreich abgelegt haben.“
Hier geht es zu den kompletten
Informationen zur Fischereiprüfung und zum Fischereischein in NRW,
auf den Seiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Für Jugendliche gilt: Jugendliche, die mindestens zehn Jahre alt sind, aber noch nicht
das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich den Jugendfischereischein ausstellen lassen.
Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins
geangelt werden.
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Auszug aus der Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)
§ 3
(1) Prüfungstermine sind von der unteren Fischereibehörde nach Bedarf mindestens einmal im Jahr
anzusetzen; sie sind zwei Monate vorher bekanntzugeben.
(2) Die Prüfung ist nicht öffentlich. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann Zuhörer
zulassen. Vertreterinnen und Vertreter der oberen und der obersten Fischereibehörde können bei der
Prüfung zugegen sein.
(3) Die Prüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling
seinen ständigen Wohnsitz hat. Die untere Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen.
(4) Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei
der unteren Fischereibehörde einzureichen.
(5) Für die Prüfung wird eine Gebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung erhoben. Die
Teilnahme an der Prüfung kann von dem Nachweis der Zahlung der Gebühr abhängig gemacht werden.
§ 4 (Fn 5)
Zur Prüfung dürfen nicht zugelassen werden:
1. Personen, die das dreizehnte Lebensjahr nicht vollendet haben,
2. Personen, für die für die Besorgung aller ihrer Angelegenheiten wegen einer psychischen Krankheit
oder einer geistigen oder seelischen Behinderung ein Betreuer bestellt ist; dies gilt auch, wenn der
Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches
bezeichneten Angelegenheiten nicht erfaßt.
Hier die gesamte
Verordnung über die Fischerprüfung
(Fischerprüfungsordnung)
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Vor dem Gedanken oder dem Plan die Sportfischerprüfung abzulegen, solltest Du dir erstmal darüber
im Klaren werden, wie Du dich für die Prüfung erfolgreich Vorbereiten kannst oder möchtest. Wie
immer im Leben bietet uns das Internet reichlich Hilfe und Angebote, aber wäge bitte die Angebote
ausgiebig ab, ob der jeweilige Umfang oder das Preis-Leistungsverhältnis auch gegeben ist, um den
theoretischen- und insbesondere den praktischen Teil der Prüfung zu bestehen.
Die Theorie lässt sich online sicherlich auch gut erarbeiten, man kann nur nicht direkt eine Frage
stellen oder anschließen ein Thema vertiefen. Die praktischen Aufgaben, insbesondere ein vom
Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen und das
weitere notwendige Zubehör hinzuzufügen, gestaltet sich aber oft schwierig, wenn man in der
Vorbereitungsphase noch nie diese Ausrüstungsgegenstände gesehen oder in den Händen gehalten hatte.
Daher lassen sich grundsätzlich zwei mögliche Vorbereitungsvarianten empfehlen:
- Einen kompletten Lehrgang der Theorie & Praxis einschließt
- Ein Onlineangebot für die Theorie und zusätzlich einen Praxistag
Erst wenn dies geklärt, oder entschieden ist und die Angebote gebucht und die Termine Bestätigt
wurden, dann sollte man sich bei der jeweiligen unteren Fischereibehörde zur Prüfung anmelden.
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Unser Verein ist im Rheinischen Fischereiverband organisiert und gehört dem
Bezirk Eifel
an. Der Bezirk Eifel umfasst die Städteregion Aachen, den Kreis Düren und Teile des Kreises
Euskirchen. Die Bezirksgruppen des Rheinischen Fischereiverbandes organisieren jährlich verschiedene
Vorbereitungslehrgänge
zur Erlangung der Fischerprüfung.
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Hier geht es zur Anmeldung zur Fischerprüfung bei den unteren Fischereibehörden: