Gastangler
Interessierten Anglern ermöglicht der Angelsportverein Barmen / Broich e.V. das Angeln am See in Jülich-Barmen durch
den Erwerb einer Jahreskarte.
Für unsere Rurstrecke und deren Nebengewässer und für die Nebengewässer des Sees, werden jedoch keine Jahreskarten
ausgegeben.
TAGESKARTEN WERDEN NICHT AUSGEGEBEN!
Gastangler haben die Möglichkeit, eine Jahreskarte zu beantragen.
Das Antragsverfahren kann online oder auf dem Postweg erfolgen.
Antragsteller müssen volljährig sein und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben!
- Eine Jahreskarte gilt für ein Jahr (12 Monate)
- Eine Jahreskarte wird nur nach schriftlichem Antrag ausgegeben
- Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung einer Jahreskarte
- Die Vergabe einer Jahreskarte wird in unseren Vorstandsversammlungen beschlossen
- Eine Jahreskarte kostet 150 Euro und wird nur an Erwachsene Personen ausgegeben
- Die Jahreskarte (Fischereierlaubnis) ist nicht auf andere Personen übertragbar
Das Formular
Jahreskartenantrag
zum ausdrucken und/oder ausfüllen gibt es hier!
Zu einem vollständigen Jahreskartenantrag gehören:
- Formular, beidseitig ausgefüllt und unterschrieben
- (Kopie/Scan) Nachweis der Sportfischerprüfung
- (Kopie/Scan) Jahres-Fischereischein
Ein Jahreskartenantrag kann per Post oder auch online per E-Mail an
jahreskarte@asv-barmen-broich.de
erfolgen.
Wenn der Antrag per Mail eingereicht wird, dann prüft und bearbeitet ihr die Dokumente über euren Nachweis der
Sportfischerprüfung und euren Fischereischein. Die Nachweise sind vornehmlich PDF Dokumente deren Dateigröße
jeweils 1 MB nicht übersteigt. Das bedeutet sie sind nicht größer als 1.000 Kilobyte. Das Scannen
oder Erstellen von PDF Dokumenten mit einer Auflösung von 200 dpi ist völlig ausreichend.
Neben PDF akzeptieren wir auch das Dateiformat JPG, JPEG oder PNG für die einzureichenden Dokumente. Aber auch
nur mit einer maximalen Dateigröße von jeweils 1 MB.
Die Dokumente sind vor dem Einreichen so zu bearbeiten, das nicht euer Schatten, eure Tischplatte oder die
Raumausstattung erkennbar ist und sich schon gar nicht eure Füße oder andere Körperteile auf den Dokumenten
befinden. Auch ein hochgehaltenes und abfotografiertes Dokument mit der Abbildung eurer Finger fällt ebenfalls
durchs Raster. Weiterhin bearbeitet ihr eure Dokumente und Bilder vor dem einreichen so, dass sie sich alle
bereits in der korrekten Ausrichtung befinden.
Auf gut Deutsch, so dass man sie direkt lesen kann ohne sie vorher noch um 90 Grad kippen zu müssen oder
um 180 Grad zu drehen, denn unsere Vereinsverwaltung findet nicht auf einem Smartphone statt!
Bei Postversand ist in dem Antrag die korrekte und leserliche Angabe einer Mailadresse zwingend erforderlich,
da die weitere Kommunikation unsererseits nur per Mail erfolgt. Gebt daher bitte eine Mailadresse an, die ihr
auch verwendet und regelmäßig auf Posteingänge checkt!
Für Jahreskarteninhaber gilt:
- Das Angeln ist jeweils nur in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr erlaubt.
- Es darf mit zwei Ruten gefischt werden.
- Das Befischen des Gewässers ist nur außerhalb bestimmter Sperr- und Schutzzonen gestattet,
diese sind auf der Rückseite der Jahreskarte ausgewiesen.
- Das vorherige Anlegen von Futterplätzen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Zum Angeln darf maximal
die Menge von einem Kilo Futter / Köder mitgebracht und verwendet werden.
- Eine Beanspruchung bestimmter Angelplätze ist nicht gestattet.
- Erlaubt ist nur die Hälterung von Fischen, die zum Verzehr entnommen werden.
- Ein Tausch oder Verkauf der gefangenen Fische ist nicht gestattet.
- Der Fischfang ist für Jahreskarteninhaber nur vom Ufer aus erlaubt. Wasserfahrzeuge sowie
Eisangeln sind nicht erlaubt, das Mitfahren und Angeln vom Boot in Begleitung eines unserer
Vereinsmitglieder ist jedoch gestattet.
- Die Angelplätze sind sauber zu verlassen, die Ufervegetation ist zu schonen. Der gesamte See
befindet sich im Naturschutz- oder im Landschaftsschutzgebiet.
- Kontrollen und Anweisungen durch die Fischereiaufsicht, sowie der Ordnungskräfte sind Folge zu
leisten.
- Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Jahreskarte haben ihren Einzug zur Folge, ohne
Anspruch auf eine Gebührenerstattung.
- Das Führen einer Fangliste ist grundsätzlich Pflicht, auch wenn keine Fische gefangen oder
entnommen wurden. Alternativ kann die Fangliste auch formlos per E-Mail unter Angabe des Namens
oder der laufenden Nummer der Jahreskarte zum Jahresende übermittelt werden.
- Bei Unfällen oder Schäden übernimmt der Angelsportverein Barmen / Broich e.V. keine Haftung.
- In Bezug auf die jeweils gültigen Schonzeiten und mögliche Entnahmeverbote und weitere
Verhaltensweisen im NSG oder grundsätzlich am Barmener See, liegt die Informationspflicht immer
beim Erlaubnisscheininhaber!
- Rechtsverbindlich ist immer der/die/das jeweils gültige:
- Landesfischereigesetz (LFischG)
- Landesfischereiverordnung (LFischVO)
- Runderlass - Ausübung der Fischerei in Naturschutzgebieten (NRW)
- Ordnungsbehördliche Verordnung für den Barmener See (Stadt Jülich)
Fangbegrenzungen je Kalendertag und abweichende Mindestmaße:
| |
2 |
Aale |
50 cm |
| |
2 |
Hechte |
50 cm |
| |
2 |
Karpfen |
35 cm |
| |
2 |
Schleie |
25 cm |
| |
1 |
Zander |
50 cm |
| |
10 |
Weißfische |
kein Mindestmaß |
| |
frei |
Welse |
kein Mindestmaß, bitte entnehmen & verwerten |
| |
frei |
Barsche |
kein Mindestmaß, bitte entnehmen & verwerten |
Gefangene Fische, die nicht in den Fangbegrenzungen aufgeführt sind, müssen ins Gewässer zurückgesetzt werden.