Vereinsmitgliedschaft
Aufgenommen in den Angelsportverein Barmen / Broich e.V. werden nur Angler mit
Fischereiprüfung oder Jugendliche ab einem Lebensalter von 10 Jahren.
Eine Aufnahme wird grundsätzlich immer nur zum 1. Januar des nächsten Jahres
erfolgen.
Die Aufnahmegebühr für eine vollberechtigte Mitgliedschaft (Erwachsene mit Fischerprüfung) beträgt 130,00 Euro.
Für Jugendliche ab 10 Jahre beträgt die Aufnahmegebühr für eine nicht vollberechtigte Mitgliedschaft 40,00 Euro.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt:
- Jugendliche ohne Sportfischerprüfung 20,00 Euro
- Jugendliche mit Sportfischerprüfung 30,00 Euro
- Erwachsene 70,00 Euro
Als vollberechtigtes Mitglied muss man mindestens einmal jährlich einen Hege- und Pflegedienst als Arbeitseinsatz
ableisten. Ausgenommen sind jedoch Mitglieder ab einem Lebensalter von 65 Jahren. Behinderte können ggf. auf
begründetem Antrag befreit werden. Ebenfalls ausgenommen sind Jugendliche, sie werden aber bei den Arbeitseinsätzen
gerne gesehen und können auch so ihr Interesse am Verein bekunden! Für eine Nichtableistung dieses Hege- und
Pflegedienstes wird eine finanzielle Ersatzleistung von 90,00 Euro erhoben.
Wir nehmen nur Angler aus der näheren Umgebung zu unserem Gewässer in unserem Verein auf!
Daher bitten wir jene Interessenten, die in Entfernung zu unseren Vereinsgewässern wohnen, von Aufnahmebewerbungen
abzusehen. Weiterhin bitten wir die in der Vergangenheit bereits abgelehnten Personen darum, uns nicht ständig mit
neuen Aufnahmeanträgen zu behelligen.
Anträge zur Aufnahme für das nächste Kalenderjahr sollten bis spätestens Ende Oktober,
sicherer ist es bis Ende September, wahrheitsgemäß mit den entsprechenden Dokumenten eingereicht werden.
Wir entscheiden über eine Aufnahme, aus abrechnungstechnischen Gründen, aber insbesondere wegen der vielfältigen
notwendigen Verwaltungsschritte, immer erst zum Jahresende für das nächste Kalenderjahr!
Dies ist auch der Grund warum Bewerber, welche z.B. bereits im Frühjahr ihren Antrag einreichen, zwischenzeitlich nichts
von uns hören! In jedem Fall erfolgt eine schriftliche Information per Mail über die Ablehnung bzw. über eine Aufnahme zu
gegebener Zeit!
Für eine Aufnahmebewerbung ist erforderlich:
- ausfüllen unseres Online-Formulares
- (Upload) Nachweis der Sportfischerprüfung (Zeugnis Fischereiprüfung) *¹
- (Upload) Jahres-Fischereischein, wenn im laufenden Jahr schon vorhanden *²
Bevor ihr mit einer Aufnahmebewerbung beginnt, bereitet bitte die hochzuladenden Unterlagen vor und haltet auch eure
E-Mailadresse bereit. Eure Mailadresse ist zur Anmeldung erforderlich und zur weiteren Kommunikation notwendig. Gebt
daher bitte eine Mailadresse an, die ihr auch noch in einem halben Jahr verwendet und regelmäßig auf Posteingänge checkt!
Insbesondere prüft und bearbeitet ihr die hochzuladenden Dokumente über euren Nachweis der Fischereiprüfung und euren
Fischereischein. Die hochzuladenden Nachweise sind vornehmlich PDF Dokumente deren Dateigröße jeweils 1 MB nicht übersteigt.
Das bedeutet sie sind nicht größer als 1.000 Kilobyte. Das Scannen oder Erstellen von PDF Dokumenten mit einer Auflösung von
200 dpi ist völlig ausreichend.
Neben PDF akzeptieren wir auch noch die Dateiformate JPG, JPEG oder PNG für die einzureichenden Dokumente. Aber auch nur mit
einer maximalen Dateigröße von jeweils 1 MB.
Die Dokumente sind vor dem Einreichen so zu bearbeiten, das nicht euer Schatten, eure Tischplatte oder die Raumausstattung
erkennbar ist und sich schon gar nicht eure Füße oder andere Körperteile auf den Dokumenten befinden. Auch ein hochgehaltenes
und abfotografiertes Dokument mit der Abbildung eurer Finger fällt ebenfalls durchs Raster. Weiterhin bearbeitet ihr eure
Dokumente und Bilder vor dem einreichen so, dass sie sich alle bereits in der korrekten Ausrichtung befinden.
Auf gut Deutsch, so dass man sie direkt lesen kann ohne sie vorher noch um 90 Grad kippen zu müssen oder um 180 Grad zu
drehen, denn unsere Vereinsverwaltung findet nicht auf einem Smartphone statt!
Hier geht es über unser Portal zu unserem Online-Formular:
Bewerbung Mitgliedschaft
*¹
Wird die Fischereiprüfung erst / noch im laufenden Jahr abgelegt, dies dann bitte unbedingt in die Aufnahmebewerbung
hineinschreiben und in jedem Fall vorher, bis Ende September, einen Antrag stellen.
*² Wenn der Fischereischein nicht mehr gültig ist, oder für Jugendliche, die noch gar keinen Jugendfischereischein besitzen.
Dieser muss nicht zwingend für die Aufnahmebewerbung kostenpflichtig verlängert oder beschafft werden. Für uns reicht es aus,
wenn zum Jahresbeginn beim Aushändigen des Fischereierlaubnisscheines ein gültiger Fischereischein / Jugendfischereischein
vorgelegt wird. Dann spätestens, ist er allerdings zwingend erforderlich!
Der Jugendfischereischein oder der Jahresfischereischein wird durch das Bürgerbüro der jeweiligen Kommune eures Wohnsitzes
ausgestellt.